Stand 01.05.2020
Sie können Ihre bestehende Ölheizung über das Jahr 2026 hinaus weiter betreiben.
Ölheizungen können Sie wie gewohnt bis zum Ende des Jahres 2025 einbauen.
Neu ist, dass der Einbau ab 2026 an die Bedingung geknüpft wird, erneuerbare Energien einzubinden.
Bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage müssen hier mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Das Wichtigste zuerst:
- Angesichts der Anpassungen des Gebäudeenergiegesetztes besteht kein allgemeiner Handlungszwangfür Ölheizungsbetreiber.
- Sollte Ihre Heizung altersbedingt von der Austauschpflicht betroffen sein, lohnt sich die Umstellung auf die moderne Öl-Brennwerttechnik.
- Ölheizungen mit moderner Brennwerttechnik bilden eine verlässliche und effiziente Basis für die Wärmeversorgung und sind gut mit erneuerbaren Energien kombinierbar.
- Auch wenn Sie für den Einbau einer neuen Ölheizung mit Brennwerttechnik keine finanziellen Zuschüsse mehr bekommen, lohnen sich Förderungen für den Einbau der erneuerbaren Komponente.
- Damit Sie die Möglichkeiten der staatlichen Förderungen voll ausnutzen können, beantragen Sie die Förderungen bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Wenn Sie an KfW-Zuschüssen interessiert sind, nutzen Sie das Zuschussportal der Förderbank. Ein KfW-Darlehen beantragen Sie hingegen bei Ihrer Hausbank. In beiden Fällen ist eine Bestätigung eines Energieberaters erforderlich.
Worum es geht: Haushalte verursachen mit rund 13 Prozent einen vergleichsweise kleinen Teil des energiebedingten CO2-Ausstoßes. Davon ist die Wärmeversorgung mit 84 Prozent des Energieverbrauchs im Haushalt jedoch der größte Punkt. Eine energieeffiziente Heizung kann daher umweltschädliche Emissionen, aber auch die persönlichen Energiekosten erheblich reduzieren. Die Bundesregierung passt deswegen im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz an, das den zukünftigen Betrieb und die Modernisierungen von Heizungen regelt. Was sich dadurch für Ihre Heizung, die geplante Modernisierung bzw. in Sachen Heizungsförderung ändert, fassen wir hier für Sie zusammen.
Energieverbrauch privater Haushalte nach Anwenungsbereichen
Basierend auf Zahlen von der AGEB Anwendungsbilanzen (Stand 11/2018)
Betrieb von Ölheizungen:
Die geplanten Neuregelungen sind kein Ölheizungsverbot. Sie können Ihre bestehende Ölheizung über das Jahr 2026 hinaus weiter betreiben. Ist Ihre Ölheizung älter als 30 Jahre, so ist allerdings ein Austausch erforderlich. Davon ausgenommen sind Brennwertheizungen und Niedertemperatur-Heizkessel. Weitere Ausnahmen gelten für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit dem 01.02.2002 selbst bewohnen. Sie müssen Ihre Ölheizung hier nur austauschen, wenn Ihr Haus mehr als zwei Wohnungen hat bzw. wenn Sie das Haus nach dem 01.02.2002 erworben oder geerbt haben. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Austausch Ihrer Ölheizung unwirtschaftlich ist.
Einbau von Ölheizungen:
Eine neue Ölheizung können Sie wie gewohnt bis Ende des Jahres 2025 einbauen. Neu ist, dass der Einbau ab 2026 an die Bedingung geknüpft wird, erneuerbare Energien einzubinden. In Baden-Württemberg gelten diese Voraussetzungen bereits seit dem 01.07.2015. Bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage müssen hier mind. 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Möglich ist das mit hybriden Heizsystemen. Ein oder mehrere erneuerbare Energieträger können mit effizienter Öl-Brennwerttechnik kombiniert werden. Der Einbau einer Ölheizung mit neuer Öl- Brennwerttechnik bietet großes Einsparpotenzial, ist gut für die Umwelt und für Ihren Geldbeutel, denn bis zu 30 Prozent des Brennstoffverbrauchs werden eingespart.
Förderangebote:
Auch wenn die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes die Ölheizung nicht untersagt, gibt es für den Einbau neuer Ölheizungen seit dem 01.01.2020 keine finanziellen Zuschüsse mehr. Sie erhalten dennoch Förderangebote auf die erneuerbaren Energien, die Sie in Kombination mit Ihrer Ölheizung einsetzen können.
Hier die Förderprogramme im Überblick:
BAFA-Förderung Zuschüsse von bis zu 35 Prozent für den Anteil erneuerbarer Energien in einer Hybridheizung
KfW-Programm 430 Zuschuss von 20 Prozent für Ausgaben (bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit) zur Optimierung des Heizsystems
KfW-Programm 152 Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent für die Optimierung bestehender Heizungsanalagen (sofern sie älter als 2 Jahre sind)
KfW-Programm 167 Ergänzungskredit mit einem Zinssatz von 0,78 Prozent für den Anteil erneuerbarer Energien in einer Hybridheizung (kombinierbar mit BAFA-Zuschuss)
Steuerbonus Über 3 Jahre können 20 Prozent der Kosten für die Sanierung von der Steuer abgesetzt werden (bspw. Umrüsten auf Brennwerttechnik)
Perspektive – Ölheizungen laufen mit synthetischen, flüssigen Brennstoffen:
Es gibt die Möglichkeit, Ölheizungen durch den Einsatz synthetischer E-Fuels klimaneutral zu betreiben. Als E-Fuels werden erneuerbare, flüssige Brenn- und Kraftstoffe bezeichnet, die fossile Energieträger wie Erdöl ersetzen können. Dies kann Stück für Stück geschehen, indem E-Fuels den fossilen Energieträgern beigemischt werden, bis sie diese komplett ersetzen. Diese Beimischung vermindert bereits die THG-Emissionen bei der Nutzung von Heizöl.
Was heißt das für Sie? Wenn der politische Wille den Aufbau für Produktionskapazitäten für E-Fuels unterstützt, können Sie zukünftig Ihren Tank mit E-Fuels befüllen lassen, ohne dass teure Investitionen in eine neue Heizung notwendig werden – wie gewohnt über Ihren Energiehändler. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. www.veh-ev.de unter Energiehandel > Erneuerbare Energien: