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AVIA Erdgas von der Manfred Welsch GmbH aus Stockach

Erdgas für die Bodenseeregion, den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis

Steigende Energiepreise belasten den Geldbeutel. Ein Anbietervergleich lohnt sich und kann helfen Energiekosten zu sparen. Dabei sollten Sie jedoch nicht nur die Gaspreise vergleichen, sondern auch die Vertragskonditionen wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen beachten. Wir informieren Sie transparent über unsere Erdgastarife und Vertragskonditionen.

Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt. WELSCH bietet Ihnen unterschiedliche Erdgastarife. Damit haben Sie die Freiheit den Tarif zu wählen, der am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. WELSCH ist Ihr regionaler Erdgasanbieter mit einem direkten Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite steht. Als mittelständisches Unternehmen haben Transparenz und Fairness für uns oberste Priorität.

Wir bieten faire Erdgaspreise und Konditionen. Denn Fairness liegt uns am Herzen: Unsere Erdgaspreise sind fair kalkuliert und zu 100 % transparent. Sie zahlen einen monatlichen Abschlag und erhalten eine jährliche Abrechnung. Als Großkunde haben Sie die Möglichkeit auch eine monatliche Rechnung zu erhalten.

Erdgas CO2-kompensiert

AVIA Erdgas CO2-kompensiert ist nach dem Gold-Standard zertifiziert. Unter Federführung des WWF haben Umwelt- und Entwicklungsexperten sowie Wissenschaftler den „Gold Standard“ entwickelt, der sicherstellen soll, dass die Projekte sowohl klima- als auch entwicklungspolitisch sinnvoll sind. AVIA unterstützt überwiegend drei dieser Klimaschutzprojekte höchster Qualität am sogenannten „freiwilligen Markt“.

Wechseln Sie jetzt und nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht!

Wenn Ihr bisheriger Versorger die Erdgaspreise erhöht, ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Anbieter wechseln, indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen: Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen, wenn dieser noch länger läuft oder Sie die Kündigungsfrist versäumt haben. Sie brauchen sich nur auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG berufen. Wenn Sie von einer Gaspreiserhöhung betroffen sind und Ihren Gasanbieter wechseln möchten, informieren Sie sich zunächst bei uns. Durch das Sonderkündigungsrecht haben Sie die Möglichkeit, auch kurzfristig zu WELSCH zu wechseln.

Wir erledigen den kompletten Wechselprozess für Sie!

Erdgas von Welsch – gut zu wissen

Welche Tarife gibt es?

AVIA VARIO

Sie wollen beim Erdgaseinkauf flexibel bleiben? Bei unserem VARIO Tarif verändert sich Ihr Gaspreis in Abhängigkeit unserer Beschaffungskonditionen. Dieser Tarif trägt dem Gesetz für faire Verbraucherpreise Rechnung. Tarife mit langen Vertragslaufzeiten bedeuten oft einseitige Nachteile für die Vertragsparteien. Transparente und faire Bedingungen für beide Parteien sind in unserem VARIO Tarif vereint.

 

Unser Erdgastarif hat Sie überzeugt? Zum Preis-Rechner

Was versteht man unter "Sonderkündigungsrecht"?

Jeder Gaskunde hat das Recht zur Kündigung, wenn der Versorger eine Preiserhöhung (oder -senkung!) vornimmt. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit Ihren Vertrag mit einem Monat Frist zum Monatsende auf den Termin der Preisänderung zu kündigen und den Gasanbieter  zu wechseln. Nutzen Sie dieses Recht!

Kann man auch als Mieter zu AVIA Erdgas wechseln?

Ja, wenn Sie einen eigenen Gaszähler haben. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Anbieterwechsel anregen, indem Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung Preisvergleiche verlangen.

Unterbricht ein Anbieterwechsel meine Gasversorgung?

Ganz bestimmt nicht. Ihre Gasversorgung läuft wie gewohnt weiter. Das garantieren wir Ihnen.

Muss am Gasanschluss oder am Zähler etwas geändert werden?

Nein, überhaupt nichts. Ihr Gasanschluss und der Zähler bleiben wie sie sind.

Wie kann ich bei bei meinem bisherigen Gasanbieter kündigen?

Das brauchen Sie gar nicht. Auch das erledigen wir für Sie, sobald Sie uns den Wechselauftrag erteilt haben.

Muss ich für den Wechselauftrag extra ein Formular anfordern?

Nein, das ist nicht nötig. Sie können uns alle Informationen bequem per Telefon, Internet oder Brief mitteilen: Ihre persönlichen Daten, die Vertragsnummer beim bisherigen Anbieter, Ihren Jahresverbrauch und Ihre Gaszählernummer. Das finden Sie alles auf Ihrer letzten Gasrechnung. Um die Formalitäten kümmern wir uns.

Ist ein Vertrag via Internet auch ohne Unterschrift gültig?

Ja, wie bei anderen Internetgeschäften auch. Sie erteilen uns online den Auftrag, das genügt.

Wie lange bindet man sich dann an AVIA-Erdgas?

Außer bei Tarifen mit längerer Laufzeit können Sie mit der Frist von einem Monat zum Monatsende bei AVIA kündigen.

Woher kommt das Erdgas von AVIA?

Wie alle anderen Anbieter kauft AVIA am internationalen Gasmarkt. Sie bekommen dasselbe Erdgas wie gewohnt. AVIA speist wie alle Anbieter in die Gesamtleitung ein, aus der Ihr Haushalt versorgt wird.

Und wenn es nach dem Wechsel mal Probleme gibt?

Ihre Versorgung bleibt absolut sicher. Der Grundversorger/Netzbetreiber bleibt auch weiterhin für Gasmenge, Leitungsdruck und Notdienst verantwortlich. Dabei werden per gesetzlichen Auftrag alle Gasabnehmer gleich behandelt, unabhängig vom Anbieter.

Wie wird AVIA Erdgas abgerechnet?

Per Lastschriftverfahren zahlen Sie AVIA einen monatlichen Abschlagsbetrag. Ihren tatsächlichen Verbrauch zeigt wie üblich die Zählerablesung. In der Jahresabrechnung wird er mit den Abschlagszahlungen verrechnet.

Kann man von AVIA auch wieder zurück zum alten Anbieter wechseln?

Ja, das ist sogar rechtlich garantiert. In den Vario-Tarifen können Sie jederzeit mit Monatsfrist kündigen.

REMIT

Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte (Strom und Erdgas) erlassen, die unter der Kurzbezeichnung REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) bekannt ist.

REMIT bietet einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Bereich der Energiegroßhandelsmärkte und begründet für Marktteilnehmer unter anderem eine Publizitätspflicht für ihnen vorliegende Insiderinformationen.

Hier finden Sie meldepflichtige Informationen nach REMIT:
Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.

Manfred Welsch GmbH - Ansprechpartner für Energie

Sebastian Wahl

Sebastian Wahl

Patryk Toth

Patryk Toth

Bettina Zimmermann

Bettina Zimmermann

Isabelle Keller

Isabelle Keller

Luis Zieger

Luis Zieger

Ariana Dikov

Ariana Dikov

(Auszubildende Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement)

Das Unternehmen Welsch

Seit 1984 sind wir als Familienunternehmen tätig und sind ein zuverlässiger Partner für Privatpersonen, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie.

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