+49 7771 93030

Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022

Stand 02.01.2023

Der Bundesrat hat am 14.11.2022 final dem Gesetz der Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme zugestimmt. In den folgenden Abschnitten werden die Entlastungen und Auswirkungen für Kunden erläutert.

Unsere Kunden werden für den Dezember 2022, aufgrund des oben genannten Gesetzes folgendermaßen entlastet.

Wer bekommt die geplanten Entlastungen?

  1. Die Entlastungen gelten für alle SLP-Kunden (normale Haushaltskunden)
  2. Die Entlastungen gelten für RLM-Kunden bis zu einem Verbrauch von 1.500.000 kWh oder auswählte RLM-Kunden mehr als 1.500.000 kWh (Vermieter mit mehreren Wohnungen)

Wie hoch ist die Entlastung?

Hier muss zwischen der vorläufigen und der tatsächlichen Entlastung unterschieden werden.

  1. Vorläufige Entlastung
      • Zunächst werden wir den Dezember Abschlag nicht einziehen. Sollten Sie Ihren Abschlag selbst überweisen, ist dies für den Dezember 2022 nicht notwendig. Falls Sie aus Versehen den Abschlag für Dezember 2022 überweisen, erstatten wir Ihnen den Abschlag zurück.
      • Freiwillig geleistete Zahlungen Ihrerseits werden im Rahmen der Jahresrechnung 2022 berücksichtigt.
  2. Tatsächliche Entlastung
      • Ihr tatsächlicher Entlastungsbetrag errechnet sich wie folgt:Geschätzter Jahresverbrauch 2022 (Basis September 2022) in kWh

        * Arbeitspreis in Cent/kWh gültig im Dezember 2022 / 12

      • Der tatsächliche Entlastungsbetrag kann von Ihrem Dezember-Abschlag abweichen. Die Verrechnung erfolgt automatisch im Rahmen der Jahresrechnung 2022.

 

 

Was muss ich als Kunde tun?

Für Sie als Kunden besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Sollten Sie Ihren Abschlag monatlich selbsttätig überweisen, kann dies für den Dezember 2022 entfallen.

Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Um Verbraucher angesichts der Mehrkosten für Gas zu entlasten, hat die Bundesregierung die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Die Steuersenkung auf sieben Prozent wird zeitlich begrenzt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 gelten.